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Spandau المجلس الإقليمي الاستشاري للمشاركة والتكامل
Spandau تب المقاطعة
About this assembly
Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration in Spandau ist ein unabhängiges und überparteiliches Gremium, das die Interessen der migrantischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Spandau in allen Lebensbereichen vertritt und sich für die Verwirklichung ihrer Forderungen einsetzt. Er berät die Bezirksverwaltung in migrantenspezifischen Fragen und entwickelt Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Förderung der Integration. Der Beirat wurde 1993 durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom Bezirksamt eingesetzt.
Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration trägt seine Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen im für Migrantenfragen zuständigen Ausschuss der BVV (Integrationsausschuss) vor, der die Themen aufnimmt und daraus ggf. Aufträge für das Bezirksamt formuliert.
Im Bezirksbeirat für Partizipation und Integration sind die in der Migrantinnen und Migranten Arbeit in Spandau tätigen Gruppen und Institutionen sowie die verschiedenen Nationalitäten vertreten. Die Mitglieder werden auf Beschluss der BVV vom Bezirksamt für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Die berufenen Gruppen/Institutionen sind mit je einem Mitglied vertreten. Der Partizipations- und Integrationsbeauftragte, sowie die Geschäftsstelle nehmen an den Sitzungen des Partizipations- und Integrationsbeirates mit beratender Stimme teil. Parteien können keine stimmberechtigten Mitglieder in den Beirat entsenden. Die Parteien, die in der BVV vertreten sind, können mit beratender Funktion durch eine Vertreterin oder einen Vertreter an den Beiratssitzungen teilnehmen.
Die Sitzungen finden immer am ersten Dienstag jeden Monats statt.
Liste der Mitglieder des Bezirksbeirat für Partizipation und Integration Spandau
HÎNBÛN, Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihre Familien
Hauptvertreter*in: Frau Marianne Baars 1. Vorsitzende des Beirates
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المساعدة
Die 12 Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration sowie der Landesbeirat für Partizipation haben ihre gesetzliche Verankerung im Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin–Partizipationsgesetz–PartMigG. Das PartMigG wurde am 17. Juni 2021 in seiner novellierten Fassung verabschiedet und wird auch als „Gesetz der offenen Tür“ bezeichnet. Es regelt verbindliche Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt in Verwaltung und Wirtschaft sowie die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Erst mit dem novellierten PartMigG werden die Bezirke verpflichtet, Beiräte einzurichten und Mittel für die Geschäftsstelle der Beiräte bereitzustellen. Sie finden im §19 PartMigG ihre gesetzliche Verankerung. Die Beiräte sollen den Bezirk in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und unterstützen. Zudem stärkt das PartMigG auch die Vernetzung der Bezirksbeiräte untereinander und mit dem Landesbeirat für Partizipation.
Der Landesbeirat für Partizipation ist im §17 des PartMigG verankert. Er berät den Senat in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von allen Berliner*innen mit Migrationsgeschichte. Mehr Informationen zur Wahl und Zusammensetzung des Landesbeirats finden sich auf der Webseite der Senatsverwaltung: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipationsbeirat/(الرابط الخارجي)
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