Landesbeirat für Partizipation
Beirat für ganz Berlin
Über diesen Beirat
Der Landesbeirat für Partizipation berät den Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Der Rat ist ein Gremium gewählter Repräsentant*innen der in Berlin lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte und ein Gremium von Expert*innen für Fragen der Migration und Partizipation. Der Landesbeirat wird in das Auswahlverfahren der Beauftragten für Partizipation und Migration einbezogen.
1. Allgemeines
Der Landesbeirat konstituierte sich bereits im Jahr 2003, um in Berlin lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Einflussmöglichkeit auf das politische Leben der Stadt zu verleihen. Durch die gesetzliche Verankerung im Partizipations- und Integrationsgesetz erfuhr der Landesbeirat eine Aufwertung. Heute ist der Beirat in § 17 des Partizipationsgesetzes (PartMigG) verankert. Insbesondere die von migrantischen Selbstorganisationen gewählten Mitglieder im Beirat haben nun eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.
2. Funktionen und Aufgaben
Die Sitzungen des Landesbeirats dienen der Beratung, Information und Anhörung zu Fragen der Partizipations- und Migrationspolitik des Berliner Senats. Der Landesbeirat erarbeitet Empfehlungen für die Arbeit des Senats sowie für gesellschaftliche Gruppen.
Wie weitreichend die Empfehlungen des Landesbeirats sein können, zeigt die Entstehungsgeschichte des Partizipationsgesetzes, dessen Vorgängergesetz, das Partizipations- und Integrationsgesetz maßgeblich auf die Initiative der Arbeitsgruppe Partizipation des Landesbeirats zurückzuführen ist. Auch die Novellierung des PartMigG wurde durch den Landesbeirat mitgestaltet.
3. Arbeitsweise
Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt drei- bis viermal im Jahr. Die vom Rat beschlossenen inhaltlichen Schwerpunkte werden in Arbeitsgruppen vertieft.
Die Mitglieder können Themen in die Plenarsitzungen in Form von Redebeiträgen und Beschlussvorlagen einbringen. Das Gremium stimmt diese ab und einigt sich auf Beschlüsse.
Die Beschlüsse können veröffentlicht werden. Die Sitzungen des Landesbeirats selbst sind nicht öffentlich. Es können Gäste eingeladen werden, um zu bestimmten Themen Bericht zu erstatten.
Der Landesbeirat kann auch zusätzlich beratende Mitglieder ohne Stimmrecht aufnehmen.
4. Unsere Themen
Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Partizipations- und Integrationspolitik. Die migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Berliner Verwaltung und die gleichberechtigte Teilhabe von unterrepräsentierten Gruppen sind dabei zentrale Themen. Die Beratung betrifft alle Ressorts der Senatsverwaltungen und zielt darauf ab, auf Hürden für Personen mit Migrationsgeschichte hinzuweisen und an ihrer Überwindung zu arbeiten.
5. Mitglieder und Zusammensetzung
Im Landesbeirat arbeiten Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, Vertretungen einschlägiger Organisationen im Migrationsbereich sowie Vertretungen der Berliner Senatsverwaltungen und der Bezirke zusammen. Die Vertretungen der Menschen mit Migrationsgeschichte werden in den Beirat gewählt und sind stimmberechtigt. Vertretungen der Senatsverwaltungen und einschlägiger Fachorganisationen und -verbände haben einen festen Sitz im Beirat und werden entsandt.
Der Landesbeirat kann die Aufnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen.
An den Sitzungen des Landesbeirats nehmen die Senatsverwaltungen teil. Die Teilnahme soll auf der Ebene der Staatssekretär*innen erfolgen.
Das für Integration zuständige Senatsmitglied (aktuell Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales) hat den Vorsitz des Beirats. Der stellvertretende Vorsitz wird auf Vorschlag der Mitglieder mit Migrationsgeschichte gewählt.
Der Landesbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmberechtigte Mitglieder
- 13 gewählte Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte
- eine Vertretung des Beirats für Angelegenheiten von Roma und Sinti
- das für Integration zuständige Senatsmitglied (aktuell Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)
- die oder der Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration
- jeweils eine Vertretung
a) des Rats der Bürgermeister
b) der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration
c) der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung
d) des Hauptpersonalrats des Landes Berlin
e) der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin
f) des Flüchtlingsrats Berlin
g) der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie der Handwerkskammer Berlin
h) des Landessportbundes Berlin
i) des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Beratende Mitglieder
- eine Vertretung aus dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung
6. Termine
Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt drei- bis viermal im Jahr.
7. Kontaktinformationen
Beauftragte für Integration und Migration des Senats von Berlin
Team Landesbeirat
- Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Tel.: 030) 901723-113
- Fax: (030) 9028-3141
- E-Mail an Team Landesbeirat
- Homepage
Mehr Informationen zum Landesbeirat finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipationsbeirat/
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