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Die 12 Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration sowie der Landesbeirat für Partizipation haben ihre gesetzliche Verankerung im Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin–Partizipationsgesetz–PartMigG. Das PartMigG wurde am 17. Juni 2021 in seiner novellierten Fassung verabschiedet und wird auch als „Gesetz der offenen Tür“ bezeichnet. Es regelt verbindliche Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt in Verwaltung und Wirtschaft sowie die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.

Erst mit dem novellierten PartMigG werden die Bezirke verpflichtet, Beiräte einzurichten und Mittel für die Geschäftsstelle der Beiräte bereitzustellen. Sie finden im §19 PartMigG ihre gesetzliche Verankerung. Die Beiräte sollen den Bezirk in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und unterstützen. Zudem stärkt das PartMigG auch die Vernetzung der Bezirksbeiräte untereinander und mit dem Landesbeirat für Partizipation.

Der Landesbeirat für Partizipation ist im §17 des PartMigG verankert. Er berät den Senat in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von allen Berliner*innen mit Migrationsgeschichte. Mehr Informationen zur Wahl und Zusammensetzung des Landesbeirats finden sich auf der Webseite der Senatsverwaltung: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipationsbeirat/

Landesbeirat für Partizipation

Beirat für ganz Berlin

Über diese Organisation

Der Landesbeirat für Partizipation berät den Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Der Rat ist ein Gremium gewählter Repräsentant*innen der in Berlin lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte und ein Gremium von Expert*innen für Fragen der Migration und Partizipation. Der Landesbeirat wird in das Auswahlverfahren der Beauftragten für Partizipation und Migration einbezogen.

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