المجلس الإقليمي الاستشاري للمشاركة والتكامل Steglitz-Zehlendorf
كتب المقاطعة Steglitz-Zehlendorf
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Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf
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Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf
Am 01. März 2023 hat sich der neu gewählte Beirat für Partizipation und Integration im Bezirk Steglitz-Zehlendorf konstituiert. Der Bezirksbeirat wird die Interessen der Steglitz-Zehlendorfer*innen mit Migrationsgeschichte vertreten und das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und unterstützen.
Das im Jahr 2012 durch die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ins Leben gerufene Gremium – damals Integrationsbeirat – wurde 2021 mit Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) erstmals gesetzlich verankert.
Der Beirat tagt regelmäßig. Zur Unterstützung seiner Arbeit kann er weitere Fachleute berufen und diese mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen einladen. Die Geschäftsstelle des Beirats ist das Integrationsbüro des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf, angesiedelt als Stabstelle bei der Bezirksbürgermeisterin, Maren Schellenberg.
Der Bezirksbeirat setzt sich aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen, die mehrheitlich selbst eine Migrationsgeschichte haben und die sich im Bezirk engagieren, hier leben oder arbeiten. Darunter sind zehn Einzelpersonen sowie 5 Vertretungen von Organisationen, die auf Grund ihrer Arbeit bzw. ihres Engagements Kenntnisse in Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte mitbringen.
Geplante Sitzungstermine für das Jahr 2023
(Änderungen vorbehalten)
26.04.2023, 17:30 Uhr
25.05.2023, 17:30 Uhr
06.07.2023, 18:00 Uhr
28.09.2023, 18 Uhr
19.10.2023, 18 Uhr
16.11.2023, 18 Uhr
7. Öffentliche Sitzung
Rathaus Steglitz, Raum 301
Mitglieder des Bezirksbeirates 2022-2026
Der Vorstand:
Wilfred Dominic Josue, Vorsitzender
Fikriye Aras, stellvertretende Vorsitzende
Tiziana Ederli, stellvertretende Vorsitzende
Akif Kariman, stellvertretender Vorsitzender
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Die 12 Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration sowie der Landesbeirat für Partizipation haben ihre gesetzliche Verankerung im Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin–Partizipationsgesetz–PartMigG. Das PartMigG wurde am 17. Juni 2021 in seiner novellierten Fassung verabschiedet und wird auch als „Gesetz der offenen Tür“ bezeichnet. Es regelt verbindliche Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt in Verwaltung und Wirtschaft sowie die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Erst mit dem novellierten PartMigG werden die Bezirke verpflichtet, Beiräte einzurichten und Mittel für die Geschäftsstelle der Beiräte bereitzustellen. Sie finden im §19 PartMigG ihre gesetzliche Verankerung. Die Beiräte sollen den Bezirk in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und unterstützen. Zudem stärkt das PartMigG auch die Vernetzung der Bezirksbeiräte untereinander und mit dem Landesbeirat für Partizipation.
Der Landesbeirat für Partizipation ist im §17 des PartMigG verankert. Er berät den Senat in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von allen Berliner*innen mit Migrationsgeschichte. Mehr Informationen zur Wahl und Zusammensetzung des Landesbeirats finden sich auf der Webseite der Senatsverwaltung: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipationsbeirat/(الرابط الخارجي)
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