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Beschluss des Landesbeirats für Partizipation vom 25.11.2024

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Der Landesbeirat für Partizipation hat beschlossen:

Schutz des „Trostfrauen“-Denkmals und des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sintizze und Romnja nahe dem Brandenburger Tor als Teil des gemeinsamen europäischen kulturellen Erbes der Freiheit und des Widerstands gegen Unterdrückung gemäß den Artikeln 3 EUV, 167 AEUV und dem Kulturgutschutzgesetz

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den notwendigen Vereinen, Verbänden und Verwaltungsstellen, insbesondere der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Landesdenkmalamt Berlin, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt zweier bedeutender Denkmäler zu ergreifen, die das Gedenken an Opfer politischer Verfolgung und Misshandlung symbolisieren und derzeit unter Bedrohung stehen. Das „Trostfrauen“-Denkmal in Moabit sowie das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sintizze und Romnja nahe dem Brandenburger Tor.

Konkret fordert der Landesbeirat für Partizipation zu folgenden Maßnahmen auf:

  • Einleitung von Schutzmaßnahmen für das „Trostfrauen“-Denkmal in Moabit auf

    der Grundlage der europäischen Verträge (EUV, AEUV) und Anwendung des

    Kulturgutschutzgesetzes (nachfolgend KGSG).

  • Sicherstellung der Erhaltung des Mahnmals für die im Nationalsozialismus

    ermordeten Sintizze und Romnja durch die zuständigen Behörden im Einklang

    mit den Artikeln 3 EUV, 167 AEUV und Anwendung des KGSG.

  • Berücksichtigung des Schutzes dieser Denkmäler bei allen städtebaulichen

    Maßnahmen und Bauprojekten in der Nähe.

  • Förderung der öffentlichen Sensibilisierung und Aufklärung über die Bedeutung

    dieser Denkmäler als Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes der Freiheit und

    des Widerstands gegen Unterdrückung.

Begründung

Beide Gedenkstätten tragen wesentlich zur Bewahrung des gemeinsamen kulturellen Erbes der Freiheit und des Widerstands gegen Unterdrückung bei. Angesichts des zunehmenden Drucks durch städtebauliche Entwicklungen und politisch motivierte Eingriffe muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin im Einklang mit europäischen Verträgen und dem KGSG handeln, um den dauerhaften Schutz dieser Denkmäler sicherzustellen. Die Maßnahmen beruhen auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  1. Artikel 3 Absatz 3 EUV: Die Europäische Union verpflichtet sich, die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu respektieren und sicherzustellen, dass das kulturelle Erbe Europas geschützt und gefördert wird, insbesondere Denkmäler, die die Freiheit und den Widerstand gegen Unterdrückung repräsentieren.

  2. Artikel 167 AEUV: Die Union trägt zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten bei, indem sie deren nationale und regionale Vielfalt achtet und das kulturelle Erbe von europäischer Bedeutung, wie die genannten Denkmäler in Berlin, schützt.

  3. KGSG: Das KGSG dient dem Schutz von Kulturgut in Deutschland und setzt europäische Regelungen in nationales Recht um. Es verpflichtet die zuständigen Behörden, bedeutende Denkmäler als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands und Europas zu bewahren und zu schützen.

Schutz des „Trostfrauen“-Denkmals in Moabit: Dieses Denkmal erinnert an die Versklavung von Frauen als sogenannte „Trostfrauen“ durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg. Angesichts der drohenden Entfernung ist der dauerhafte Schutz dieses Denkmals notwendig, um sicherzustellen, dass seine symbolische Bedeutung für Freiheit, Gerechtigkeit und den Widerstand gegen Unterdrückung gewahrt bleibt. Das Denkmal soll an einem öffentlichen und zugänglichen Ort bewahrt werden, im Einklang mit den Verpflichtungen des EUV, AEUV und dem KGSG, das den Schutz bedeutender Kulturgüter sicherstellt.

Erhaltung des Mahnmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sintizze und Romnja: Dieses Denkmal, das an den Völkermord an bis zu 500.000 Sintizze und Romnja während des Nationalsozialismus erinnert, ist durch geplante Bauarbeiten an einer neuen S-Bahn-Strecke gefährdet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin soll auf Grundlage von Artikel 3 Absatz 3 EUV, Artikel 167 AEUV und dem KGSG sicherstellen, dass das Denkmal erhalten bleibt und weder durch Bauprojekte noch durch andere Maßnahmen beeinträchtigt wird. Alternative Baupläne sollten in Erwägung gezogen werden, um den Schutz dieses einzigartigen Denkmals zu gewährleisten und die kulturelle Integrität und Würde des Ortes zu bewahren.

Die Denkmäler sind nicht nur von nationaler, sondern auch von europäischer Bedeutung. Sie stehen im Einklang mit den Zielen der EU und Deutschlands, die kulturelle Vielfalt zu respektieren, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und das gemeinsame Erbe des Widerstands gegen Unterdrückung zu bewahren, wie in Artikel 3 Absatz 3 des EUV und dem KGSG festgelegt. Der Schutz dieser Denkmäler ist wesentlich für die Erhaltung der europäischen Erinnerungskultur und für die Aufklärung zukünftiger Generationen über die Schrecken von Krieg, Verfolgung und Unterdrückung. Die zunehmenden rechtsextremen Tendenzen und der drohende Verlust dieser Denkmäler erfordern ein entschiedenesHandeln, um die kulturelle Vielfalt und das gemeinsame Erbe zu bewahren, wie es in Artikel 167 AEUV vorgesehen ist.

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