Stellungnahmen
Stellungnahmen der Beiräte
Landesbeirat: Dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Einbürgerungssituation in Berlin im Rahmen der geplanten Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts auf Bundesebene
Wir begrüßen die Reform der Einbürgerungsbehörden in Berlin, um zukünftig effizientere und insbesondere schnellere Einbürgerungsvorgänge sicherzustellen. Angesichts der aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts möchten wir die dringende Notwendigkeit betonen, die katastrophale Situation der Einbürgerung in Berlin anzugehen. In den Bezirken liegen derzeit rund 30.000 Einbürgerungsanträge vor, die nicht bearbeitet sind. Wir brauchen umgehend eine Übergangslösung, durch die die Bezirke Einbürgerungsanträge weiterhin annehmen und bearbeiten können, solange die geplante Zentraleinbürgerungsbehörde des Landes noch nicht vollständig arbeitsfähig ist. Dies würde unnötig lange Wartezeiten verhindern, die Effizienz der Einbürgerungsprozesse verbessern.
Wir haben große Bedenken bezüglich des Aussetzens der Bearbeitung der Einbürgerungsanträge für die Dauer der Reform. Die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge wächst signifikant, was die Einbürgerungsbehörden vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Untersuchungen des Sachverständigenrates für Integration und Migration zeigen, dass ein Großteil, der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen bis 2024 die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung erreichen wird. Allein für Menschen, die aus Syrien geflüchtet sind, werden bis Ende 2024 bis zu 146.000 Einbürgerungen erwartet. Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor einer Überlastung der zuständigen Behörden, da in den kommenden Monaten voraussichtlich eine signifikante Zunahme von Einbürgerungsanträgen von türkeistämmigen Menschen zu erwarten ist, nachdem die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit verabschiedet wurde.
Diese Zahlen zeigen: Ein Aussetzen der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen würde einen Antragsstau verursachen, der das Landeseinbürgerungszentrum weit über die Dauer seiner Etablierung hinaus lähmen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung einer Übergangslösung zur weiteren Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für die Dauer der Verwaltungsreform notwendig, um die Bearbeitung der Anträge in Berlin auf lange Sicht sicherzustellen.
Nicht zuletzt stellt das Aussetzen der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen vor dem Hintergrund der Fachkräfteoffensive durch die Novellierung des Einwanderungsgesetzes der Bundesregierung ein doppelt fatales Signal für internationale Fachkräfte dar. Hier darf das Land Berlin seinen guten Ruf nicht verspielen und muss mit gutem Beispiel vorangehen. Die Schaffung einer Übergangslösung für die Dauer der Verwaltungsreform hätte eine überaus positive Signalwirkung.
Die vorgeschlagene Übergangslösung soll keine langfristige Lösung sein, sondern dabei helfen, die akute Problematik anzugehen, bis die geplante Zentralbehörde voll funktionsfähig ist.